In seiner Sitzung von 28. April hat der Senat der Uni Münster die Anwesenheitspflicht an unserer Uni größtenteils abgeschafft. Durch die Ergänzung des folgenden Passus in die Rahmenordnungen der verschiedenen Studiengänge sollte es für die Politikwissenschaft keine Anwesenheitspflicht mehr geben: „In universitären Lehrveranstaltungen besteht keine Anwesenheitspflicht. Eine Abweichung ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.“ In der Pressemitteilung der Uni werden als Ausnahmen lediglich „Exkursionen, bestimmte Sport- und Musikveranstaltungen oder auch Laborarbeiten“ genannt.
Falls Eure DozentInnen noch nichts von dem Beschluss mitbekommen haben, empfehlen wir Euch, die Pressemitteilung der Uni auszudrucken und zu dem Seminar/Vorlesung/Tutorium mitzunehmen.