Studentische Selbstverwaltung — Akademische Selbstverwaltung — Gesetze
Studentische Selbstverwaltung
Fachschaft
Der Begriff Fachschaft bezeichnet eigentlich alle Studierenden eines Faches. Meist wird das Wort jedoch für den Fachschaftsrat benutzt, der von der Fachschaftsvertretung gewählt wird. Diese setzt sich folgendermaßen zusammen: Einige Menschen treten auf einer oder mehreren Listen zur Wahl im November an, so als wäre es sinnvoll, auch in diesem Bereich zwischen Service, Politik, Lust und Frust ein parlamentarisch-repräsentatives System zu imitieren. Dabei sind 15 Sitze zu vergeben. Diese Menschen wählen eine beliebige Anzahl von Menschen, die den Fachschaftsrat bilden. Wir erinnern uns – in einer parlamentarischen Demokratie wählt das Parlament eine Regierung. Das heißt, der Fachschaftsrat sollte in der Theorie die Anliegen aller Studis der Fachschaft gegenüber dem Institut, dem Rektorat, dem AStA oder der Landesregierung wahrnehmen, sich um die kulturellen Belange der Studis kümmern und vielleicht noch ein paar Serviceleistungen (Verkauf von Vorlesungsverzeichnissen, kleine Präsenzbibliothek, etc.) anbieten. Näheres regelt ein Landesgesetz.
Dieses System hat jedoch einen großen Nachteil – es führt, wie auch in der “großen” Politik, zu einem ziemlich ekelhaften “Die-Wir-Denken”, das sich in Sätzen wie “Die Fachschaft macht das und das…”, “Die Fachschaft kann nicht mal ordentliche Präsenzzeiten anbieten… /die Baracke sauber halten… etc.” oder andersherum “Unsere Studis interessiert gar nicht, was wir hier wurschteln” münden. Dies führt einerseits dazu, dass die Wahlbeteiligung permanent bei etwa 20% rumkrebst, aber auch, dass wir (der Fachschaftsrat), nicht unbedingt alle Ansprüche (die wir auch an uns selbst stellen) einlösen können – schließlich sind wir genauso Studis wie ihr. Wir studieren, arbeiten, gehen mehr oder weniger häufig auf Parties, Konzerte oder in Kneipen. Schließlich ist dies eine Art Hobby von uns. Das bedeutet natürlich auch, dass prinzipiell jedeR jederzeit mitarbeiten kann, der/die seine/ihre Zeit mit uns verschwenden möchte. Sprich: Auch wer nicht gewählt ist, gehört prinzipiell dazu. Die Wahlen sollten, zumindest auf diesem Level, nicht allzu ernst genommen werden. Also geht ruhig wählen (schadet bestimmt nichts). Aber viel wichtiger ist: Überlegt euch, was ihr machen wollt, schneit mit der Idee bei der Fachschaftssitzung rein und wir machen es zusammen. Und wir haben noch Platz für viele von euch.
Studierendenparlament (StuPa) und Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Hierbei handelt es sich um die höchsten Gremien der „studentischen Selbstverwaltung“. Bei den Wahlen treten verschiedene Listen an, die dann Sitze im StuPa erringen, eine Koalition bilden und den AStA wählen. Der AStA ist dann so etwas wie die Studi-Regierung. Neben der politischen Vertretung auf Hochschul- oder Landesebene bietet der AStA noch eine ganze Menge mehr an: Bafög- und Sozialberatung, Bulli-Verleih, das Semesterticket und immer wieder Bildungsveranstaltungen zu aktuellen politischen Themen. Wenn ihr nähere Informationen zum AStA und den Listen erhalten wollt, schaut doch einfach ins Ersti-Info des AStA oder besucht die Website des AStA.
Akademische Selbstverwaltung
Der Fachbereich
Der Fachbereich ist die kleinste, sich selbstverwaltende organisatorische Ebene an der Uni. Ein Fachbereich setzt sich in der Regel aus mehreren Instituten zusammen. Unser Fachbereich wird als ”FB Sozialwissenschaften” oder aber einfach als ”FB 06” bezeichnet. Diesem Fachbereich gehören die Institute für Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Soziologie und Erziehungswissenschaft an.
Der Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist das Oberste Beschlußorgan auf Fakultäts- und Fachbereichsebene, in dem Studierende mitentscheiden können. Er setzt sich aus einer je nach Fachbereichen unterschiedlich großen Zahl an Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie studentischen Vertreter zusammen, an deren Spitze der Dekan steht. Aufgaben des Fachbereichsrates sind die Wahl des Dekans, die Berufung von Lehrenden und die Verabschiedung von Studien- und Prüfungsordnungen.
Darüber hinaus entscheidet er über die finanzielle Ausstattung der einzelnen Institute und das Vorlesungsverzeichnis. Im Fachbereichsrat besitzen wir die Möglichkeit, in einem stark begrenzten Rahmen (ständige Professorenmehrheit), auf den Verlauf und die Gestaltung unseres Studienganges Einfluß zu nehmen. Derzeit gehören alle drei studentischen Vertreter auch den Fachschaften aus dem FB06 an und sichern so den Informationsfluß zwischen der Fachschaft und dem Fachbereichsrat.
Der Senat
Dem Fachbereichsrat auf Fakultätsebene entspricht der Senat für die gesamte Uni. Er ist das in der Praxis wichtigste Gremium der Uni: Ihm gehören 12 Hochschullehrer, je 4 Studierende, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter und der Rektor als stimmberechtigte Mitglieder an. Der Senat entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten wie den Haushalt, die Mittelverteilung an die einzelnen Fachbereiche und die Einrichtung neuer
Studiengänge und -zentren. Durch eine starke Vertretung im Senat haben wir Studierende die Möglichkeit, auf bestehende Probleme hinzuweisen und Einfluß zu nehmen.
Aus 4 Wahlkreisen, die jeder für sich mehrere Fachbereiche umfassen, wird je ein studentischer Vertreter in den Senat gewählt. Wahlkreis 1 besteht aus den Fachbereichen Jura, Theologie und Wirtschaftswissenschaften. Wahlkreis 2
umfaßt die Fachbereiche Medizin und Zahnmedizin, der dritte Wahlkreis die mathematischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten und der vierte Wahlkreis die Philosophische Fakultät (dazu gehört Ihr).